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Sanierung Wohnhaus in Berlin-Prenzlauer Berg
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NEWS
Ab sofort ist das Programm 296 "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) verfügbar. In diesem Programm ist ein EH 55 mit einem zinsgünstigen Darlehen förderfähig, unter Einhaltung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus und der Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten.

ab 195,-
Beratung gemäß


§ 71, Abs. 11
GEG 2024

Energieberatung ist aktiver Umweltschutz

Leistungen

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Energieberatung, sowohl bei der Sanierung, als auch zu Ihrem Neubauvorhaben. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben in Berlin und den östlichen Bundesländern unabhängig, anbieter- und produktneutral.

Sanierung Mehrfamilienhaus Berlin-Köpenick
Sanierung Mehrfamilienhaus Berlin-Köpenick

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verpflichtende Beratung bei Heizgerätewechsel gemäß § 71, Abs. 1 GEG

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Mit Gültigkeit des Gebäudeenergiegesetztes 2024 ist eine Beratung verpflichtend, wenn Sie Ihr Heizunggerät austauschen und dieses kein mit Strom betriebenes Heizgerät ist. Hierzu steht im GEG:

"Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist."[...]

In einer telefonischen Beratung klären wir alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Einbau eines entsprechenden Heizgerätes entstehen. Im Anschluss wird der "Nachweis zur Erfüllung Informationspflicht nach § 71 Absatz 11" erstellt und Ihnen als PDF-Datei übersandt.

Erstellung von Energieausweisen

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Bei Wohn- und Nichtwohngebäuden muss den neuen Mietern, Pächtern oder Käufern ein Energieausweis vorgelegt werden. Mit Ausnahme von Wohngebäuden bis 4 Wohneinheiten die vor 1977 gebaut wurden und bisher nicht energetisch saniert wurden (hier nur Bedarfsausweis), gilt die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Er enthält Informationen zum erfassten Gebäude, zum Jahresenergieverbrauch des Hauses in kWh je qm Wohnfläche, der CO2-Emission, den Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien (Erfüllung der 65 % Regel gemäß § 71 b bis h, GEG) und zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen. Er dient ausschließlich der Information, es gibt keine Rechtspflicht zur Durchführung einer energetischen Verbesserung am Gebäude.

Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine Änderungen oder Modernisierungen am Gebäude vorgenommen werden.

Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

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Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) können alle Eigentümer von Gebäuden in Anspruch nehmen, bei denen zur Antragstellung der Bauantrag (Datum des Bauantrages) mindestens 10 Jahre zurückliegt und das Gebäude überwiegend als Wohngebäude (auch Umnutzung eines Nichtwohngebäudes) genutzt wird. Wurde bereits eine geförderte Energieberatung durchgeführt, kann eine erneute Förderung für dasselbe Wohngebäude frühestens vier Jahre nach Auszahlung einer zuvor erfolgten Förderung beantragt werden, es sei denn, es findet vorher ein Eigentümerwechsel statt.

Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gliedert sich in einen ersten Termin, in dem alle notwendigen Daten für den Beratungsbericht, auch als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), erfasst werden und die vorher übergebenen Pläne des Gebäudes überprüft werden. Können für die Erfassung des Ist-Zustandes keine aktuellen Pläne vorgelegt werden, ist das notwendige Aufmaß des Gebäudes gesondert zu vergüten. Hierfür sind i.d.R. mindestens zwei Honorarstunden notwendig.

Nach der Erfassung des Ist-Zustands, der Ermittlung von Varianten und der Ausfertigung des Beratungsberichts wird ein zweiter, meist telefonischer, Termin festgelegt. Es werden die verschiedenen Möglichkeiten der energetischen Sanierung, deren Umsetzung und die sich hieraus ergebenen Kosten besprochen. Nach Abschluss der Beratung wird den Auftraggebern ein Exemplar des Beratungsberichts oder des individueller Sanierungsfahrplans (iSFP) als PDF-Datei ausgehändigt.

Die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude wird durch den Eigentümer online beantragt, nach Abschluss der Energieberatung erhält er den Zuschuss durch das BAFA ausgezahlt.

Die MV Energieberatung vetritt die Meinung, dass der individuelle Sanierungsfahrplan nicht in allen Punkten ausreichend informiert. Daher erhalten Sie zusätzlich zum individuellen Sanierungsfahrplan, in einem einleitenden Beratungsbericht, eine umfassende Darstellung der möglichen Fördermittel und eine um eine Amortisationsberechnung erweiterte, umfänglichere Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wir geben Hinweise zum Solargesetz Berlin und sofern erforderlich, ermitteln wir überschlägig die benötigte Kollektorfläche. In jeder Maßnahme wird zudem ein möglicher Ausführungvorschlag unterbreitet, der Ihnen im ersten Schritt helfen kann, Angebote von Fachfirmen einzuholen.

Fördermittelberatung

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Wenn Sie bereits eine Umbaumaßnahme geplant haben, dann unterstützen wir Sie bei der Auswahl der geeigneten Förderprogramme des Bundes und der Länder. Wir benötigen von Ihnen die geplanten Maßnahmen und eine erste Kostenschätzung, um Ihnen die geeigneten Fördermöglichkeiten benennen zu können.

Baubegleitung zu den Förderprogrammen

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Die Baubegleitung ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei Errichtung oder Sanierung zum Effizienzhaus oder für Einzelmaßnahmen (mit Ausnahme der Heizung) vorgeschrieben. Während der geförderten Maßnahme(n) begleiten wir Sie von Antragstellung bis zur Fertigstellung. Wir prüfen Ihre Maßnahme(n) auf Einhaltung aller förderrelevanten Vorgaben, stellen alle notwendigen Unterlagen zusammen und prüfen die Maßnahme(n) durch stichprobenartige Besichtigung(en) vor Ort. Abschließend stellen wir alle benötigten Unterlagen für Sie zusammen, damit Sie die Förderung abschließen und den Förderbetrag erhalten können.

Heizlastberechnung

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Die Heizlastberechnung wird auf Basis der DIN EN 12831 durchgeführt. Diese stellt ein Berechnungsverfahren unter Norm-Randbedingungen zur Ermittlung der Heizlast Ihres Wärmeerzeugers und des Wärmebedarfs eine jeden Raumes unter Berücksichtigung Ihrer gewünschten Rauminnentemperaturen dar. Bei der Berechnung werden die Lage des Gebäudes, die Bauweise der wärmeübertragenden Hüllfläche, sowie die einzelnen Räume betrachtet. An Hand dieser Berechnung ist die Bestimmung zur Auslegung der Heizkörper und der Heizungsanlage möglich. Hierfür werden ausreichende Planunterlagen Ihres Hauses benötigt.

Energieeffizienzberatung

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Die Energiekosten werden in den nächsten Jahren durch die CO2-Bepreisung wieder stark steigen. In vielen Haushalten und Gewerberäumen lassen sich Einsparpotenziale finden, die ohne große Veränderungen umgesetzt werden können. Wir analysieren in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihr Nutzerverhalten und erläutern den effizienten Einsatz von Strom verbrauchenden Geräten und Leuchtkörpern. Wir zeigen Ihnen, wie kleine Veränderungen in Ihren Lebensgewohnheiten "Geld und Kohlendioxid" einsparen können. Veränderungen an Ihrer Heizungsanlage können den Energieverbrauch spürbar senken. Auf Wunsch fertigen wir Ihnen gerne einen Beratungsbericht inkl. Amortisationszeit der notwendigen Maßnahmen aus.

Bauberatung

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Im Vorfeld Ihrer Baumaßnahme beraten wir Sie gerne zu den von Ihrem Architekten/Ihrer Architektin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Wir analysieren die bestehenden Planungsunterlagen und zeigen Ihnen ggf. mögliche Alternativen auf.

In der heutigen Bauplanung werden noch immer die Möglichkeiten einer förderfähigen Bauausführung nicht ausreichend berücksichtigt. Auch ist die Ausführung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus unserer Sicht heute nicht mehr zeitgemäß.

Gerade in der Heizungstechnik wird vielfach auf die "günstige" Lösung zurückgegriffen, weil die Alternativen nicht ausreichend besprochen werden. Besonders Gas-Heizgeräte können in den nächsten Jahren auf Grund der CO2-Bepreisung deutlich höhere Verbrauchskosten erzeugen.

Bedenken Sie, dass eine Planung vor Baubeginn verändert werden kann, nach Baufertigstellung ist eine Anpassung mit erheblich mehr Kosten verbunden.

Energieberatung hat viele Facetten

Förderungen

Die aufgeführten Förderprogramme zeigen nur einen Bruchteilteil der Möglichkeiten auf. Allein in Deutschland werden über 900 verschiedene Förderprogramme  angeboten.

Wir beraten Sie gerne im Detail und zeigen Ihnen die für Sie geeigneten Förderprogramme auf.

Sanierung Einfamilienhaus in Kleinmachnow
Sanierung Einfamilienhaus in Kleinmachnow

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Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

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Die durch das BAFA geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) beginnt mit einem ersten Termin, in dem alle notwendigen Daten für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erfasst und die bereits übergebenen, aktuellen Pläne des Gebäudes überprüft werden können.

Nach der Erfassung des Ist-Zustandes, der Ermittlung von Sanierungsvarianten und der Ausfertigung des Beratungsbericht/individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ein anschließender, meist telefonischer, Termin durchgeführt. Nun werden die verschiedenen Möglichkeiten der vorgeschlagenen, energetischen Sanierung, deren Umsetzung und die sich hieraus ergebenen Kosten besprochen. Nach Abschluss der Beratung erhält der Auftraggeber ein Exemplar des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sowie einen einleitenden Beratungsbericht, als PDF-Datei ausgehändigt.

Können für die Erfassung des Ist-Zustandes keine aktuellen Pläne vorgelegt werden, ist das notwendige Aufmaß des Gebäudes gesondert zu vergüten. Hierfür sind für ein Einfamilienhaus meistens zwei Honorarstunden ausreichend.

Nachdem Ihnen der geförderte, individuelle Sanierungsfahrplans (iSFP) ausgehändigt wurde, erhalten Sie bei geförderten Sanierungen, mit Ausnahme von Heizungungsanlagen, in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf Ihren gewählten Zuschuss einen zusätzlichen Bonus von 5 %, wenn der iSFP durch das BAFA geprüft und die Förderung an den Energieberater ausgezahlt wurde.

Die Energieberatung wird mit 50 % des Honorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit max. 650 EUR, ab 3 Wohneinheiten mit max. 850 EUR gefördert. Für Wohneigentümergemeinschaften kann ggf. eine zusätzliche Förderung über 250 EUR in Anspruch genommen werden, wenn der individueller Sanierungsfahrplan z. B. während einer Eigentümerversammlung vorgetragen wird.

Eine Kumulation mit weiteren öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.

ENEO

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Das Programm fördert die energetische Beratung von Wohngebäuden in Berlin. Es kann eine Beratung von 3 Einzelmaßnahmen oder zum Effizienzhaus durchgeführt werden. Nach der Erfassung des Ist-Zustandes, der Ermittlung von Sanierungsvarianten wird ein Energiegutachten erstellt, welches Sie über die entsprechenden Ergebnisse informiert.

Die Zuschusshöhe ist abhängig der Wohneinheiten und beträgt zwischen 500 - 2.000 EUR. Der Zuschuss wird in 2 Teilen zu je 50 % ausgezahlt, wobei Sie den ersten Teilbetrag nach Zahlung unseres Honorars und den 2. Teilbetrag nach Umsetzung einer Maßnahme erhalten.

Eine Kumulation mit der durch das BAFA geförderten Energieberatung (EBW) ist nicht mehr möglich.

Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau" - KFN

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Der klimafreundliche Neubau (KFN) wird durch die KFW (Progr. 297, 298) gefördert. Der Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes darf 40 %, der spezifische Transmissionswärmeverlust 55 % der gemäß § 15, GEG zulässigen Höchstwerte (Referenzgebäude) nicht überschreiten. Zudem muss die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) eingehalten werden. Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Anforderungen des "QNG-PLUS" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM" (QNG-PREMIUM) erfüllt.

Es werden die Errichtung oder der Ersterwerb von klimafreundlichen Neubauten durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei 100.000 EUR bzw. bei Gebäuden mit QNG-Siegel bei 150.000 EUR je Wohneinheit.

Die Berechnung des klimefreundlichen Neubaus ist unabhängig des Bauantrags nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und DIN V 18599 zu führen.

Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" - KNN

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Der klimafreundliche Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (KNN) wird durch die KFW (Progr. 296) gefördert. Der Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes darf 55 %, der spezifische Transmissionswärmeverlust 70 % der gemäß § 15, GEG zulässigen Höchstwerte (Referenzgebäude) nicht überschreiten. Zudem muss die Anforderung an das Treibhauspotential (GWP100) entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) für Wohngebäude eingehalten werden, welche unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen ist. Zudem sind sowohl die Anforderungen an die Begrenzung der Lebenszykluskosten, die unter Anwendung einer modifizierten Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC) erstellt werden, als auch Anforderungen an die Optimierung der Wohnflächen nachzuweisen.

Es werden die Errichtung oder der Ersterwerb von klimafreundlichen Neubauten durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei 100.000 EUR je Wohneinheit.

Die Berechnung des klimefreundlichen Neubaus ist unabhängig des Bauantrags nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und DIN V 18599 zu führen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Wohngebäude

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Die Sanierung zum Effizienzhaus (ab Effizienzklasse 85) wird über die Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Darlehen gefördert (KFW, Progr. 261). Zudem sind Einstufungen des Gebäudes in die EE-Klasse (min. 65 % erneuerbare Energien, Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung) möglich.

Gefördert werden die Sanierung oder der Ersterwerb von saniertem Wohnraum durch ein zinsgünstiges Darlehen. Sie erhalten einen Tilgungszuschuss von 5 - 25 %, abhängig vom erreichten energetischen Niveau (von Effizienzhaus 85 bzw. Denkmal bis 40 EE). Wenn es sich bei Ihrem Gebäude um ein sog. Worst-Performing-Building (WPB) im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude handelt, erhöht sich die Förderung um 10 %, sofern mindestens ein Effizienzhaus 70 erreicht wird.

Ein Worst-Performing-Building liegt vor, wenn ein Energieausweis die Klasse H (≥ 250 kWh/m²a Endenergie) und schlechter aufweist, oder die Außenwand bei Gebäuden bis 1957 zu mindestens 75 % energetisch unsaniert ist.

Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für ein Effizienzhaus bei 120.000 Euro bzw. 150.000 EUR (EE-Klasse) je Wohneinheit. Fallen nach dem Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe Kosten für die Sanierung auf eine höhere Effizienzhaus-Stufe an, so sind diese in der Summe erneut bis zu den oben genannten Höchstgrenzen förderfähig.

Die Berechnung des Effizienzhauses ist grundsätzlich nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und DIN V 18599 zu führen. Der Einbau von mit fossilem Gas betriebenen Heizungsanlagen, sowie den entsprechenden Umfeldmaßnahmen, ist nicht mehr zulässig, der Einbau von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern wird nicht mehr gefördert. Zur Erlangung der EE-Klasse ist der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgeschrieben. Zudem ist die Luftdichtheit des Gebäudes nachzuweisen (Blower-Door-Test) und es sind die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten.

Eine Erhöhung des Fördersatzes durch einen vorliegenden, individuellen Sanierungsfahrplan ist nicht möglich.

Für die serielle Sanierung erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 15 %. Bei einer seriellen Sanierung werden vorgefertigte Fassaden- bzw. Dachelementen in der Sanierung verwendet, es muss mindestens das Effizienzhaus 55 erreicht werden. Eine Kumulation mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus ist möglich.

Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen oder dem Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen gemäß § 35c EStG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist jedoch möglich.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

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Wenn Sie Einzelmaßnahmen an Ihrem Gebäude planen, Ihre bestehende Heizung austauschen, oder Ihre bestehende Heizung erweitern möchten, um erneuerbare Energien zu nutzen, stehen Ihnen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vielfältige Förderungen (Zuschüsse) der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur Verfügung.

Die Förderungen sind für Maßnahmen an der Gebäudehülle auf 60.000 EUR je Wohneinheit mit einem individuellen Sanierungsfahrplan bzw. 30.000 EUR ohne individuellen Sanierungsfahrplan je Gebäude und Jahr begrenzt. Die max. möglichen förderfähigen Investitionskosten zum Heizungstausch betragen max. 30.000 EUR für die 1. Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit und 8 000 Euro ab der 7. Wohneinheit. Die Förderbeträge können kumuliert werden, sodass die Investitionskosten für die Gebäudehülle und den Heizungstausch max. 90.000 EUR für die 1. Wohneinheit betragen können.

Neben der Zuschussförderung können Sie einen Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben in Anspruch nehmen, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Dieses gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Weiterhin kann für alle Maßnahmen anstatt der Zuschussförderung ein Darlehen in Anspruch genommen werden, die Höchstgrenze der förderfähigen Maßnahmen beträgt 120 000 Euro je Wohneinheit.

Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz ist auf Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten beschränkt.

Um die Förderung zu erhalten, sind die „technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ zu beachten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300,00 EUR brutto. Es ist eine qualifizierte Baubegleitung, mit Ausnahme bei der Heizungssanierung, verpflichtend. Es sind die geänderten Antragsbedingungen des BAFA und der KFW zwingend zu beachten.

Liegt Ihnen ein individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vor, erhalten auf Ihren gewählten Zuschuss einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Dieser Bonus wird jedoch nicht bei der Erneuerung von Heizungsgeräten gewährt. Zudem muss bei Einreichung des Verwendungsnachweises der individuelle Sanierungsfahrplan abschließend beschieden und ausgezahlt sein.

Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Wohngebäude oder dem Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen gemäß § 35c EStG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist jedoch möglich.

effiziente GebäudePLUS (IBB) für Wohn- und Nichtwohngebäude

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Die Antragstellung ist zur Zeit ausgesetzt. Entsprechend der Webseite soll zeitnah über neue Fördermöglichkeiten informiert werden.

Das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe entwickelte Förderprogramm soll die energetische Sanierung des Gebäudesektors im Land Berlin deutlich voranbringen. Das Förderprogramm umfasst fünf Module, die eine Förderung von Maßnahmen der Gebäudehülle, als auch von Heizungs- und Lüftungsanlagen umfasst. Gefördert werden zudem digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die umfassende Sanierung von Wohngebäuden zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe.

Sie erhalten, je nach gewählten Fördermodul, Zuschüsse von 10 - 30 %, abhängig von der gewählten Maßnahme oder des erreichten energetischen Niveau (Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus). Die maximal mögliche Fördersumme liegt zwischen 10.000 EUR bis 25.000 EUR brutto je Wohneinheit bzw. 60.000 bis 120.000 EUR bei Nichtwohngebäuden. Es ist eine qualifizierte Baubegleitung, nicht bei der Heizungssanierung, verpflichtend. Der Antrag ist vor Beauftragung des Fachunternehmers zu stellen.

Zudem wird über das Fördermodul 2 auch der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude gefördert. Hier erhalten Sie für Ein- und Zweifamilienhäuser einen Zuschuss von 750 EUR brutto, für Gebäude bis 20 Wohneinheiten einen Zuschuss von 2.000 EUR brutto. Die Fördersumme erhöht sich bei Denkmalen auf 1.350 EUR brutto bzw. 2.000 EUR brutto.

Fachplanung und Baubegleitung

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Die förderfähigen Honorarkosten betragen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen bis zu 5.000 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 EUR je Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 EUR je Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr. Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung 5 EUR je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 20.000 EUR je Zuwendungsbescheid.

Abweichend können Honorarkosten bei der Sanierung zum Effizienzhauses bis zu 10.000 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 4.000 EUR je Wohneinheit, insgesamt maximal 40 000 EUR je Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr betragen. Bei Nichtwohngebäuden werden 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben gefördert.

Von den Honorarkosten erhalten Sie bei Wohn- und bei Nichtwohngebäuden 50 % als Zuschuss. Fallen nach dem Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe Kosten für die Sanierung auf eine höhere Effizienzhaus-Stufe an, so sind diese in der Summe erneut bis zu den oben genannten Höchstgrenzen förderfähig.

Zusätzlich können sie die Fachplanung und Baubegleitung im Programm effiziente GebäudePLUS mit 20 % fördern lassen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern 1.500 EUR brutto, bei Mehrfamilienhäusern 750 EUR je Wohneinheit, max. 7.500 EUR. Die Förderhöchstsumme beträgt bei Nichtwohngebäuden 15.000 EUR.

Die Förderungen sind auch hier kumulierbar.

Eine Förderung der Baubegleitung im klimafreundlichen Neubau (KFN) ist nicht mehr vorgesehen.

ZuHaus in Berlin

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Das Programm "ZuHaus in Berlin" bietet Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern eine Energieberatung zu den Themen Gebäudehülle, Heizungserneuerung, Photovoltaik und Energiesparen an. Diese Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und sind kostenfrei.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.zuhaus-in-berlin.de

Sie können Ihre Anfrage online über die Seite des Projektes stellen, verweisen Sie bitte auf die MV Energieberatung, oder schreiben Sie uns an. Hierzu vermerken Sie bitte im Betreff "ZuHaus in Berlin, Anfrage".

Energieberatung findet die passende Förderung

Referenzen

Einen Überblick über unser Leistungsangebot erhalten Sie am Besten durch einige unserer Referenzen.

Sanierung Einfamilienhaus in Berlin-Lichterfelde
Sanierung Einfamilienhaus in Berlin-Lichterfelde

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Aktuelle, ausgewählte Bauvorhaben

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  • Sanierung zur Umwidmung einer Scheune zu Wohnraum in Nauen
  • Heizlastberechnung für ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Kreuzberg
  • Baubegleitung zur Dachsanierung eines Wohnblocks in Berlin-Neukölln
  • Dachgeschoßausbau eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Kreuzberg
  • Sanierung eines Einfamilienhauses zum Effizienzhaus 85 in Berlin-Lankwitz
  • Sanierung eines Einfamilienhauses zum Effizienzhaus 55 in Berlin-Zehlendorf
  • Baubegleitung zur Fassadendsanierung eines Nichtwohngebäudes in Berlin-Reinickendorf
  • Neubau einer Wohnanlage als Effizienzhaus 55 in Berlin Köpenick
  • Neubau eines Altenwohnheims als Effizienzhaus 55 in Cottbus


  • weitere Baubegleitungen bei mehreren Ein- und Mehrfamilienhäusern, Einzelmaßnahmen der BEG, in Berlin und Brandenburg
  • Erstellung mehrerer individueller Sanierungsfahrpläne für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Sanierung 1-2 Familienhäuser

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Mittenwalde, Brandenburg Einfamilienhaus
Baujahr: 1903
Sanierung zum Effizienzhaus 115 Endenergiebedarf: 63 KWh/(qm a)
Effizienzklasse B
EF Referenz 1
Berlin-Frohnau
Einfamilienhaus (Denkmal)
Baujahr: 1935
Sanierung des Daches
EF Referenz 2
Berlin-Wilmersdorf
Doppelhaushälfte
Baujahr: 1958
Sanierung Gebäudehülle, Anbau
EF Referenz 3

Sanierung/Umbau Mehrfamilienhäuser

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Berlin-Prenzlauer Berg Mehrfamilienhaus mit 35 WE
Baujahr: 1900
Sanierung im Erhaltungsgebiet Endenergiebedarf: 96 KWh/(qm a) Effizienzklasse C
MF Referenz 1
Berlin-Mariendorf
Mehrfamilienhaus mit 18 WE
Baujahr: 1926/1957
Sanierung Fassade, Fenster Endenergiebedarf: 118 KWh/(qm a) Effizienzklasse D
MF Referenz 2
Berlin-Mahlsdorf Dachgeschoßausbau
Baujahr: 2020
Sanierung im Erhaltungsgebiet
MF Referenz 3

Neubau

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Bernau, Brandenburg Altenwohnheim mit 151 WE
Baujahr: 2020
Endenergiebedarf: 55,4 KWh/(qm a) Effizienzklasse B
NB Referenz 1
Klein-Kienitz, Brandenburg Einfamilienhaus
Baujahr: 2013
Neubau zum Effizienzhaus 70 Endenergiebedarf: 25,3 KWh/(qm a) Effizienzklasse A
NB Referenz 2
Berlin-Adlershof
Mehrfamilienhaus mit 6 WE
Baujahr: 2019
Endenergiebedarf: 22,3 KWh/(qm a) Effizienzklasse A+
NB Referenz 3

Weitere, ausgewählte Referenzen

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  • 2023
  • Neubau einer Seniorenresidenz in Magdeburg
  • Erstellung von 23 individuellen Sanierungsfahrplänen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Neubau einer Wohngebäudes als Effizienzhausstandard 55 in Berlin-Reinickendorf
  • Erstellung von 31 Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweisen
  • Sanierung eines besonders erhaltenswerten Gebäudes zum Effizienzhaus in Berlin-Tempelhof
  • 2022
  • Erstellung der Wärmeschutznachweise zur Wohnanlage „Weiße Taube“ mit 72.000 m² Wohnfläche in Berlin-Lichtenberg
  • Erstellung von 24 individuellen Sanierungsfahrplänen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Dachgeschoßausbau eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses in Potsdam
  • Sanierung des denkmalgeschützten Parkwächterhauses am Lietzensee
  • Heizlastberechnung für ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus in Berlin-Pankow
  • 2021
  • Erstellung von 23 individuellen Sanierungsfahrplänen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Erstellung von 133 Energieausweisen für das Bezirksamt Mitte
  • Neubau eines Mehrfamilienhauses als Effizienzhaus 55 in Berlin-Reinickendorf
  • Energieberatung für ein denkmalgeschütztes EFH, „Siedlung Mariengarten“ in Berlin-Marienfelde
  • Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes des ehem. Paulinums in Berlin Steglitz-Zehlendorf
  • Heizlastberechnung für ein Mehrfamilienhaus in Offenbach
  • Erstellung eines Wärmeschutznachweises, Umbau einer Kindertagesstätte in Berlin-Neukölln
  • 2020
  • Dachgeschoßausbau eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Steglitz
  • Energetische Sanierung einer Wohnanlage in Berlin Köpenick
  • Erstellung eines Wärmeschutznachweises Dachgeschoßausbau in Berlin Mitte
  • Erstellung eines Nachweises zum sommerlichen Wärmeschutz für ein Altenwohnheim in Bernau
  • Wärmebrückenberechnung für einen Neubau in Berlin-Lichtenberg
  • Energieberatung denkmalgeschütztes Einfamilienhaus in Berlin-Marienfelde

Energieberatung kann überzeugen

Vita

Michael Veit
  • Michael Veit

  • 1965 in Berlin geboren
  • 1997 Diplom-Bauingenieur an der FH Potsdam
    Schwerpunkt: konstruktiver Hochbau
  • 2001 Diplom-Wirtschaftsingenieur an der TFH Berlin
  • 1998-2007 als Bauleiter in der Altbaumodernisierung und im technischen Innendienst tätig
  • 2007 TÜV-Zertifizierung zum Energieberater
  • 2013 Zertifizierung zum Energieberater für Denkmale
    und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz
  • 2013-2015 technischer Berater für das Projekt ENEO der IBB Business Team GmbH, einer Tochter der IBB
  • seit 2017 Energieberater der Verbraucherzentrale Berlin e. V.
  • seit 2022 Energieberater der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.
  • ------------------------------
  • geführt in der Energie-Effizienz-Expertenliste der DENA
  • Mitglied der Baukammer Berlin, Mitgliedsnummer: P3936
  • Berater der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Beraternummer: EB102072
  • Mitglied im deutschen Energieberater-Netzwerk e. V.

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Kontakt

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Bei personenbezogenen Daten sind alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte, natürliche Person beziehen. Hierzu zählen u. a.:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen)
- Kontaktdaten (z. B., E-Mail, Telefonnummern)
- Inhaltsdaten (z. B., Texteingaben, Fotografien, Videos, Planunterlagen)

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage rechtlicher Anforderungen, oder Anforderungen durch mögliche Fördermittelgeber (z. B. BAFA, KFW).

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Diese Einwilligung erfolgt z. B. durch die Übermittlung von Anfragen mittels E-Mail oder bei geschlossenen Verträgen.

Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Die von Ihnen übermittelten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt.

Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: www.bfdi.de

Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Die von Ihnen übermittelten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt.

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